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Wer trägt die Kosten eines Kfz Gutachten bzw. des Kfz Sachverständigen?
Wenn Sie im Haftpflichtfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen,
muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für diesen übernehmen,
da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen,
der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Einzige Ausnahme hiervon sind Bagatellschäden in Höhe von offensichtlich weniger als ca. 750 Euro.
Bei einem Kaskoschaden erteilt Ihre Kaskoversicherung einem Kfz-Sachverständigen den
Auftrag der Schadenbewertung und trägt dafür auch die Kosten.
Reicht es aus, wenn ich mir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lasse?
Wenn Sie sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, könnten Sie böse Überraschungen erleben.
Der Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur
Wertminderung.
Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen
Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei
einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein.
In jedem Fall also gehen Sie bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer
sicher.
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